Der Angeklagte aus dem Raum Koblenz erklärte sich damit einverstanden, dass die Mädchen nicht noch mal in der Hauptverhandlung gehört werden müssen. Das wolle er ihnen ersparen, sagte er. Das Einspielen ihrer Videovernehmungen vom Mai 2017 genüge.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem gelernten Dachdecker vor, sich in dem Freizeitbad 18 Mal zwischen den Jahren 2016 und 2017 an den Mädchen vergangen zu haben. Der geschiedene Mann soll überdies in dem Bad Unterwasseraufnahmen von den unbekleideten Kindern gemacht haben. Staatsanwältin Simone Velte-Kircher nannte als weitere Delikte den Besitz kinder- und jugendpornografischen Materials sowie den Versuch, solches zu produzieren. Ferner soll er Ende 2016 ein gestohlenes Kennzeichen an seinem Auto angebracht und anschließend getankt haben, ohne zu bezahlen.
Der gepflegt wirkende Angeklagte, gekleidet in ein graues Jackett und dunkle Hose, gab sich gefasst. Seinem Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gab die 7. Strafkammer unter Leitung des Vorsitzenden Richters Joachim Bock insofern statt, dass die Frage nach der Anwesenheit von Medienvertretern und Besuchern abschnittsweise entschieden wurde. Grund ist der Schutz des privaten Lebensbereichs des Angeklagten und der minderjährigen Opfer.
Bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen ist der Fall ein Unikum. »Wir haben derzeit keine Diskussion zu dem Thema im Verband«, sagte Geschäftsführer Christian Ochsenbauer. Er äußerte sich empört und nahm die Eltern in die Pflicht. »Sie müssen auf ihre Kinder achtgeben - nicht nur wegen des Ertrinkens.« Auch andere Badegäste seien gefordert, wenn ihnen etwas Ungewöhnliches auffalle, den Kontakt zum Personal zu suchen. Die Schwimmmeister seien allgemein geschult und mit allen Dingen des Lebens vertraut.