In den vergangenen Tagen hatten die Schließungen vielerorts für Verwirrung gesorgt - die Frage, welche Betriebe »systemrelevant« seien, wurde zudem in verschiedenen Kommunen unterschiedlich ausgelegt. So sollten Blumenläden dem Anschein nach schließen, Baumärkte jedoch nicht.
Die aktuelle Liste bestätigt nun bekannte Branchen, die geöffnet bleiben dürfen - darunter Apotheken, Banken und Drogerien. Öffnen dürfen aber auch Baumärkte, Gärtnereien sowie Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger. Schließungen gelten nach wie vor für Bars, Kneipen und Clubs. Zudem stehen auf der roten Schließungs-Liste unter anderem Fahrrad-Läden, Eisdielen, Copyshops, Campingplätze, Blumenläden und Buchhändler. An diesem Samstag will das Ministerium eine vorläufig vollständige Liste vorlegen. (dpa)