STUTTGART. Die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde sei ausreichend, um Gefahren, die von Hunden ausgehen können, abzuwehren, teilte ein Ministeriumssprecher mit. »Da das Verhalten von Tieren von einer Vielzahl von Faktoren abhängt, kann weder durch die Abschaffung oder eine Erweiterung der Rasselisten noch durch ein allgemeines Hundegesetz ein absoluter Schutz erreicht werden.«
In dem auch als Kampfhundeverordnung bezeichneten Papier stehen in Baden-Württemberg in Abstufung mehrere Hunderassen, die als gefährlich gelten oder gelten können. In Stetten am kalten Markt hat ein Hund der Rasse Kangal zugebissen - sie wird im Südwesten nicht auf der Liste gefährlicher Hunde geführt. Am Dienstag hat der Prozess gegen die Halter wegen fahrlässiger Tötung am Amtsgericht Sigmaringen begonnen.
Von Bundesland zu Bundesland stehen zum Teil unterschiedliche Hunderassen auf solchen Listen. Bei Versuchen für eine bundesweit einheitliche Regelung gab es nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums bisher keine Verständigung. (dpa)