Das Wirtschaftsministerium bestätigte entsprechende Pläne. Die 89 Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt sind identisch mit den in einem Gutachten ermittelten Städten und Gemeinden, für die künftig auch die Mietpreisbremse gelten soll. Die Mietpreisbremse gilt aber nur für Neuvermietungen. Bislang waren die Kommunen, in denen die Mietpreisbremse galt, und die, in denen die Kappungsgrenze abgesenkt war, nicht identisch.