STUTTGART. Die grün-schwarze Landesregierung hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zu prüfen, wie sich die Regelungen im Alltag bewähren. Unter anderem die Gewerkschaften halten das jedoch für zu früh und die Art und Weise der Evaluierung für methodisch fragwürdig.
Beschäftigte im Südwesten können sich für bis zu fünf Tage pro Jahr von der Arbeit freistellen lassen, um sich weiterzubilden. Lohn oder Gehalt muss der Arbeitgeber in der Zeit weiter zahlen. Die Kosten für die Weiterbildung trägt der Arbeitnehmer selbst. Was genau Weiterbildung im Sinne des Gesetzes ist, musste in einigen Fällen schon vor Gericht geklärt werden. (dpa)