Bisher seien Strafen für Aufsichtspersonen nur möglich, wenn diese absichtlich durch Handeln oder Untätigkeit den sexuellen Missbrauch von Kindern fördern. Das sei aber oft schwer nachweisbar. »Ich empfinde das als Schutzlücke«, sagte Eisenreich.
Anlass für den Vorstoß von Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen waren Fälle, in denen katholische Geistliche nach Missbrauchstaten weiter in der Seelsorge arbeiten durften. Die Verschärfung des Strafrechts soll »bei groben Pflichtverletzungen« von Aufsichtspersonen gelten, die weiteren Missbrauch ermöglichen.
Tagesordnung Justizministerkonferenz am 1. und 2. Juni
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