STUTTGART. Müller verlangt von der in Basel ansässigen Bank 45 Millionen Euro Schadenersatz. Er macht geltend, von Sarasin beim Erwerb von Fondsanteilen falsch beraten worden zu sein. Die Bank hat dem widersprochen und ist in Berufung gegangen (Aktenzeichen 5 U 98/17).
In dem seit Jahren anhaltenden juristischen Tauziehen hatte zuletzt das Landgericht Ulm der Klage Müllers stattgegeben. Es bestätigte im Mai 2017 die Forderung des Unternehmers, für Verluste durch falsche Beratung bei Investitionen in den hochriskanten Luxemburger Sheridan-Fonds von Sarasin entschädigt zu werden.
Gegen das Ulmer Urteil legte Sarasin Berufung ein. Die Bank erklärte, Müller sei über Risiken bei steueroptimierten Anlagen des Fonds informiert gewesen. Mit dem persönlichen Erscheinen des als öffentlichkeitsscheu geltenden Milliardärs vor Gericht wird nicht gerechnet. Der 85-Jährige, dessen Drogerie-Kette mehr als 750 Filialen in Deutschland und anderen Länder unterhält, ließ sich in dem Verfahren bislang stets von Anwälten vertreten. (dpa)