STUTTGART. Nach dem Mammutprozess mit 197 Verhandlungstagen hatte der Angeklagte Revision eingelegt - der Bundesgerichtshof (BGH) konnte nicht ausschließen, dass die Bemessung der Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten fehlerhaft sei. Der 66-Jährige war 2017 zusammen mit einem Mittäter wegen jahrelangen schweren Betruges verurteilt worden. Sie hatten laut BGH 527 Anleger vornehmlich in Deutschland und der Schweiz um 15 bis 20 Millionen Euro betrogen.
Das Duo verkaufte vom Rhein-Main-Gebiet aus europaweit Aktien von Schweizer Gesellschaften, die eine angeblich marktreif entwickelte, rauch- und tabakfreie E-Zigarette namens »Nicstic« produzieren würden. Tatsächlich habe das Produkt weder funktioniert noch jemals die Marktreife erreicht, urteilte das Landgericht. An diesen Feststellungen hat der BGH nichts zu beanstanden. Eine andere Kammer muss allerdings erneut über die Strafzumessung verhandeln. Das Urteil könne am selben Tag fallen, sagte ein Gerichtssprecher.
Der Mitangeklagte war zu zehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er starb nach Angaben des Landgerichts in Haft. (dpa)