Er soll über selbst gegründete Firmen in Bosnien-Herzegowina und Bankkonten in Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Deutschland sowie unter Einbindung von Inkassounternehmen und Büroservice-Anbietern deutschsprachigen klein- und mittelständischen Gewerbetreibenden vorgespiegelt haben, dass ein Vertragsverhältnis über Einträge in Online-Branchenbüchern besteht. Die Unternehmen überwiesen von August 2013 bis Januar 2020 Gelder in Höhe von insgesamt über 1,1 Millionen Euro - obwohl es keinerlei Einträge gab.
Warum die Unternehmen trotzdem zahlten, ist unklar. »Fakt ist: Es wurden für die Zahlungen keine Gegenleistungen erbracht«, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage.
Ins Rollen kam das Verfahren 2017 nach einer Anzeige eines Geschädigten bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Nach und nach übernahm die Baden-Badener Staatsanwaltschaft zahlreiche andere Verfahren aus ganz Deutschland und auch von der Staatsanwaltschaft Ried im österreichischen Innkreis.
Der Beschuldigte soll mit seiner Frau die Betrügereien begangen haben. Sie war 2020 aus der Untersuchungshaft entlassen worden und nach Zahlung einer Kaution im hohen fünfstelligen Bereich ins Ausland geflüchtet. Auch der Beschuldigte, der aufgrund eines europäischen Haftbefehls im Januar 2021 in Bosnien-Herzegowina verhaftet und wieder freigelassen wurde, tauchte unter. Nach erneuter Festnahme in Bosnien-Herzegowina Ende April dieses Jahres wurde er nach Deutschland ausgeliefert.
Laut Staatsanwaltschaft schweigt der bislang nicht vorbestrafte Mann zu den Anklagevorwürfen. Ein Hauptverhandlungstermin wurde vom Landgericht Baden-Baden noch nicht bestimmt (Az.: 2 KLs 114 Js 9989/20).
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