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Menschen demonstrieren gegen Polizeigewalt

Bei einer Kundgebung unter dem Motto »Wie viele noch?« haben Menschen in Mannheim gegen eskalierende Polizeigewalt demonstriert. Hintergrund sind mehrere Einsätze, bei denen jemand ums Leben kam. Nach Angaben einer Polizeisprecherin folgten am Samstag 180 bis 200 Leute dem Aufruf zur Demonstration in der Innenstadt. Eine Mitorganisatorin der Kundgebung sprach von rund 250 Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Die Aktion verlief den Angaben nach friedlich.

Mahnwache nach tödlichem Polizeieinsatz in Mannheim
Eine Frau verstreut während einer Mahnwache nach einem tödlichem Polizeieinsatz in Mannheim über der Gedenkstelle. Foto: Dieter Leder/DPA
Eine Frau verstreut während einer Mahnwache nach einem tödlichem Polizeieinsatz in Mannheim über der Gedenkstelle.
Foto: Dieter Leder/DPA

Anlass waren tödliche Schüssen eines Polizisten auf einen 49-Jährigen in Mannheim am Tag vor Heiligabend. Die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg prüfen das Geschehen.

Weil schon früher bei Polizeieinsätzen in Mannheim und der Region Menschen gestorben waren, hatte die »Initiative 2. Mai« sowohl die Kundgebung als auch eine Mahnwache organisiert. Zu dieser waren am Mittwochabend rund 500 Menschen gekommen. Dass die Zahl deutlich höher war als bei der Kundgebung erklärte die Mitorganisatorin damit, dass die Mahnwache in der Nähe des Tatorts abgehalten worden sei und viele Anwohnerinnen und Anwohner daran teilgenommen hätten.

Die Initiative ist nach einem Ereignis am 2. Mai 2022 benannt, bei dem ein psychisch kranker Mann infolge eines Polizeieinsatzes in der Mannheimer Innenstadt starb. Der Prozess gegen zwei beteiligte Beamte wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge beziehungsweise wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen soll am 12. Januar beginnen.

Polizisten dürfen Dienstwaffen nur als »Ultima Ratio«, also als äußerstes Mittel, nutzen. Dass dabei Menschen sterben, passiert in Baden-Württemberg den Angaben zufolge sehr selten.

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Aufruf der »Initiative 2. Mai«

Polizeigesetz zum Schusswaffengebrauch

© dpa-infocom, dpa:231230-99-446694/2