Zu den Einnahmen der Gemeinden zählen die Gewerbesteuer, die Grundsteuer, Teile der Einkommens- und Umsatzsteuer, aber auch etwa die Hunde- und Vergnügungssteuer. Alleine 48,4 Prozent der Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden wurden durch die Gewerbesteuer eingenommen.
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