STUTTGART. Nach Angaben des Innenministeriums in Stuttgart vom Donnerstag wurden im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg mehr als 500 Fälle angezeigt. Im Jahr 2017 waren es noch 151 Fälle.
Grundlage für die Ermittlungen ist der Paragraf 291 im Strafgesetzbuch (Wucher), der sich unter anderem auch auf Mieten und die Gewährung von Krediten bezieht. Ob es sich bei allen angezeigten Fällen aber tatsächlich um Wucher handelt, ist offen. Zum Teil liefen die Ermittlungen noch, sagte ein Ministeriumssprecher. Zunächst hatten die »Stuttgarter Nachrichten« über das Thema berichtet.
Wann ist eine Rechnung tatsächlich zu hoch? Das herauszufinden, ist gar nicht so einfach. Es handele sich um einen schwierigen Sachverhalt, der intensive und detaillierte Ermittlungen erfordere, erklärte der Sprecher. Er glaubt, dass die gestiegenen Zahlen auch darauf zurückzuführen sind, dass die Menschen heute sensibler auf hohe Rechnungen und unseriöse Dienstleistungsunternehmen reagieren.
Wird Wucher nachgewiesen, drohen den Tätern in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren. (dpa)