STUTTGART. Die Polizei in Baden-Württemberg hat vom 23. März 2020 bis 9. Oktober 2020 mindestens 35.000 Verstöße gegen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gezählt. Wie aus einer Antwort auf eine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Heinrich Fiechtner an das Innenministerium hervorgeht, gab es in dem Zeitraum insgesamt mindestens 63.000 Verstöße, unter anderem auch gegen das Verbot von Ansammlungen und privaten Veranstaltungen.
In der Anfrage wollte Fiechtner ferner wissen, ob ein Hausverbot gegen Menschen rechtlich zulässig sei, wenn diese aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Maske befreit seien. Diese Frage verneinte das Ministerium und begründete die Antwort mit dem Gleichbehandlungsgesetz. Fiechtner, selbst Onkologe und Palliativmediziner, zeigte kürzlich in einem selbstgedrehten Youtube-Video, wie er mit dem fraktionslosen Abgeordneten Wolfgang Gedeon, ebenfalls Mediziner, gegenseitig Atteste tauscht, um sich von der Verwaltung von der Maskenpflicht befreien zu lassen. Die beiden laufen seitdem ohne Maske durchs Plenum. Medizinisch kann der Landtag Atteste nicht anzweifeln. Derzeit sind nach Auskunft der Landtagspressestelle sieben Abgeordnete von der Maskenpflicht befreit.
Laut dem Innenministerium haben sich seit März 2020 mehr als 60 Menschen mit Bezug auf eine Diskriminierung wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS) gewandt. Die Anfragen stehen überwiegend im Zusammenhang mit der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen in Geschäften, in Arztpraxen, im Nahverkehr oder in Schulen.