Die Bäume standen auf einem gemeindeeigenen Grundstück im Müllheimer Ortsteil Feldberg (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald). Die Stämme der Bäume waren 15 bis 90 Zentimeter dick. Sie wurden im Zeitraum vom 10. bis zum 30. Juli gefällt. Eine Genehmigung der Stadtverwaltung dafür gab es nach ersten Angaben der Ermittler nicht.
Einem Bundesgesetz zufolge dürfen Gehölze im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres nicht gerodet werden, wie die Polizei weiter berichtete. Ob Wildvögel bei der Brut gestört wurden, werde ebenfalls ermittelt.
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