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Mann soll Ehefrau umgebracht haben

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat wegen eines Mannes, der verdächtigt wird, seine Frau umgebracht zu haben, einen Antrag im Sicherungsverfahren gestellt. Das teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Der 79-Jährige soll im November vergangenen Jahres mit seiner Frau in einen Streit geraten sein, der sich zu einer körperlichen Auseinandersetzung entwickelt haben soll. Der Tatverdächtige soll seine Frau so lange gewürgt haben, bis sie erstickte. Sowohl die Wiederbelebungsversuche des Mannes als auch die einer hinzugerufenen Notärztin schlugen den Angaben zufolge fehl.

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Ein Schild mit der Aufschrift »Polizei« hängt an einem Polizeipräsidium. Foto: Roland Weihrauch
Ein Schild mit der Aufschrift »Polizei« hängt an einem Polizeipräsidium.
Foto: Roland Weihrauch

Psychiatrische Gutachter sollen nun während der kommenden Gerichtsverhandlung feststellen, ob der Mann zum Tatzeitpunkt durch sein psychisches Leiden schuldfähig war. Dies würde eine Gefängnisstrafe zwar ausschließen, hätte aber womöglich eine unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung zur Folge - sofern der Gutachter zu dem Schluss komme, dass mit weiteren Straftaten des Beschuldigten zu rechnen sei.

Nach der Tat wurde der Verdächtige im Zentrum für Psychiatrie in Emmendingen untergebracht. Die Hauptverhandlung beginnt am 5. Mai am Landgericht Offenburg.

Ein Sicherungsverfahren hat im Gegensatz zu normalen Gerichtsverfahren den Unterschied, dass der Beschuldigte, wie in diesem Fall, womöglich unbefristet in einer Einrichtung untergebracht wird.

© dpa-infocom, dpa:230427-99-473322/2