Psychiatrische Gutachter sollen nun während der kommenden Gerichtsverhandlung feststellen, ob der Mann zum Tatzeitpunkt durch sein psychisches Leiden schuldfähig war. Dies würde eine Gefängnisstrafe zwar ausschließen, hätte aber womöglich eine unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung zur Folge - sofern der Gutachter zu dem Schluss komme, dass mit weiteren Straftaten des Beschuldigten zu rechnen sei.
Nach der Tat wurde der Verdächtige im Zentrum für Psychiatrie in Emmendingen untergebracht. Die Hauptverhandlung beginnt am 5. Mai am Landgericht Offenburg.
Ein Sicherungsverfahren hat im Gegensatz zu normalen Gerichtsverfahren den Unterschied, dass der Beschuldigte, wie in diesem Fall, womöglich unbefristet in einer Einrichtung untergebracht wird.
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