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Mann muss wegen Mordes an Ehefrau lebenslang in Haft

Seine Ehefrau trennt sich von ihm, zieht aus und hat eine neue Beziehung. Das will der 48 Jahre alte Mann laut Urteil nicht akzeptieren und erschießt sie, ohne zu zögern. Von einer regelrechten Bestrafungsaktion spricht der Vorsitzende Richter.

Urteil im Prozess um Mord an Ehefrau erwartet
Der Angeklagte wird in Hand- und Fußschellen in den Gerichtssaal geführt. Foto: Katharina Schröder/DPA
Der Angeklagte wird in Hand- und Fußschellen in den Gerichtssaal geführt.
Foto: Katharina Schröder/DPA

Wegen Mordes an seiner 44 Jahre alten Frau in einem Geschäft in Markdorf (Bodenseekreis) ist ein 48 Jahre alter Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Arno Hornstein sagte, die Art und Weise der Tat vom 21. Januar sei schockierend. Der Mann habe seine Ehefrau mit einer halbautomatischen Schusswaffe niedergestreckt. Mindestens fünf Schüsse seien gefallen. Die Frau sei überrascht worden und in ihrer Verteidigungsmöglichkeit eingeschränkt gewesen.

Der Angeklagte sei voll schuldfähig, sagte Hornstein am Freitag vor dem Landgericht Konstanz. Er sah Heimtücke und niedrige Beweggründe. Von einer besonderen Schwere der Schuld ging Hornstein jedoch nicht aus. Das Urteil erging wegen Mordes mit gefährlicher Körperverletzung und Führens einer unerlaubten Schusswaffe. Einer Zeugin der Tat muss der Angeklagte zudem 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Der 48 Jahre alte Angeklagte mit albanischer Staatsangehörigkeit hatte zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt. Geplant habe er die Tat aber nicht, hatte er über seinen Verteidiger wissen lassen. In seinem letzten Wort vor dem Urteil entschuldigte er sich für die Tat.

Hornstein ging davon aus, dass der Angeklagte die Frau als seinen Besitz ansah und ihr deswegen das Lebensrecht absprach. Das Motiv sei, dass er die Trennung nicht habe akzeptieren wollen. Die Tat sei eine Bestrafungsaktion gewesen. Der 48-Jährige sei am Tattag mit einem Taxi zu dem Geschäft, in dem seine Frau in der Poststelle gearbeitet habe, gefahren. »Schnurstracks, ohne Zögern« habe er die Waffe herausgeholt und geschossen. Hornstein bezeichnete ihn als schlechten Vater, aggressiven Mann und massiven Trinker.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die beiden Vertreterinnen der Nebenklage hatten sich jeweils dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen.

Der Verteidiger plädierte für eine Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten wegen Totschlags. Zwei oder drei Jahre davon sollte der Angeklagte wegen seiner Alkohol- und Drogensucht im Maßregelvollzug untergebracht werden. Seiner Ansicht nach handelte sein Mandant mit rund drei Promille Alkohol im Blut und auf Kokainentzug im Affekt.

Der 48-Jährige sei in seiner Ehre verletzt worden, sagte der Verteidiger. Dazu bemühte der Verteidiger den albanischen Kanun, eine Art Gewohnheitsrecht. In diesem Kanun seien alle Gesetze und Regeln der Gesellschaft niedergelegt. In diesem gelte ein entehrter Mann als gesellschaftlich tot. Der Vorsitzende Richter widersprach dem. »Wir leben in Deutschland, nach unseren Gesetzen.« Keiner habe das Recht, sich als Herrscher eines anderen Lebens aufzuspielen.

© dpa-infocom, dpa:230803-99-689943/5