Göppingen (dpa/lsw) - Es handelte sich bei dem Schwert um eine für Dekorationszwecke legale Waffe, sagte ein Polizeisprecher am Samstag. Beunruhigte Mitbürger hatten am Freitag aber die Polizei verständigt, weil der junge Mann mit dem Schwert durch einen Laden lief. Bei der Polizeikontrolle gab er an, sich das Schwert zuvor in einem Waffengeschäft gekauft zu haben. Obwohl man eine Dekowaffe nicht in der Öffentlichkeit mit sich führen darf, ist das Nach-Hause-Bringen der Anschaffung natürlich erlaubt. Somit tat der Mann nichts Illegales, nur sei die Reihenfolge seiner Einkäufe natürlich sehr ungeschickt gewesen, so der Polizeisprecher.