Später ging der 48-Jährige zur Polizei und meldete seinen vermeintlichen Wildunfall, wie es weiter hieß. Der 22-Jährige, sein damaliger Beifahrer und der Bekannte, der den Wagen abgeschleppt hatte, unterstützten die Behauptung. Die Schäden am Auto, die mit den Schäden am Golfplatz übereinstimmten, überführte die Männer dann aber doch noch. Zudem kam heraus, dass der 22-Jährige der tatsächliche Fahrer war.
Der damalige Beifahrer und der Bekannte müssen sich unter anderem wegen des Verdachts der versuchten Strafvereitelung verantworten, der 22-Jährige wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle. Und auch gegen den Fahrzeugbesitzer wird ermittelt.
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