MANNHEIM. »Prüfungsmaßstab ist, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, das heißt, ob bei vorläufiger Bewertung eine spätere Verurteilung wahrscheinlich ist«, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Justiz könne vor einer Entscheidung die Erhebung weiterer Beweise anordnen. Prüfungsgrundlage seien derzeit zwölf Ordner mit rund 6000 Seiten.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte zuvor Anklage gegen den Mann erhoben. Ihm wird Beihilfe zum Mord in 13 335 Fällen zur Last gelegt. Über seine Verteidigerin hatte der Mann erklärt, dass ihm die Hintergründe, die Zielrichtung und der Ablauf des Tötungsgeschehens nicht bekannt gewesen seien, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Das Landgericht Mannheim kündigte an, über Entscheidungen der Strafkammer in der Sache jeweils zeitnah"auf der Internetseite zu informieren. Telefonische Auskünfte über den Fortgang des Verfahrens würden aus Gleichbehandlungsgründen nicht erteilt. (dpa/lsw)