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Aktuell Unglück

Mädchen von Dachlawine verschüttet und lebensgefährlich verletzt

Ein Urlaubsaufenthalt im winterlichen Schwarzwald wird für ein Kind zum Verhängnis: Das Mädchen wird im Schwarzwaldort Schönau unvermittelt unter einer Dachlawine begraben. Es schwebt in Lebensgefahr. Wer ist für solch ein Unglück verantwortlich?

Ein Rettungswagen mit Blaulicht im Einsatz. Foto: Lukas Schulze/Archiv
Ein Rettungswagen mit Blaulicht im Einsatz. Foto: Lukas Schulze/Archiv
Ein Rettungswagen mit Blaulicht im Einsatz. Foto: Lukas Schulze/Archiv
Schönwald im Schwarzwald (dpa/lsw) - Tragisches Ende eines Winterurlaubs im Hochschwarzwald: Ein Mädchen aus Frankreich ist am Samstag in Schönwald von einer Dachlawine verschüttet und dabei lebensgefährlich verletzt worden. Die Achtjährige wurde unter den Schneemassen vollständig begraben, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Die Eltern und hinzugerufene Ersthelfer befreiten das Kind mit Schaufeln aus den Schneemassen und versuchten es wiederzubeleben.

Nach Angaben der Polizei ist nicht klar, wie lang das Kind im Schnee eingeschlossen war. Als Spanne komme ein Zeitraum von 7 bis 20 Minuten in Betracht. Nach einer weiteren Versorgung durch Rettungskräfte wurde das Mädchen mit einem Rettungshubschrauber in die Intensivstation des Schwarzwald-Baar Klinikums in Villingen-Schwenningen gebracht.

Auch die aus Frankreich stammenden Eltern, die mit ihrer Tochter in dem Schwarzwaldort ihren Urlaub verbrachten, wurden mit Rettungsfahrzeugen in die Klinik gefahren. Für das Mädchen bestand am Sonntag nach wie vor Lebensgefahr. Vater und Mutter wurden psychologisch behandelt.

Die Polizei hat mit Blick auf die von einem Privathaus abgerutschte Dachlawine Ermittlungen eingeleitet. Nach Worten von Polizeisprecher Dieter Popp waren auf dem Dach keine Schneefanggitter angebracht. Wenn diese Sicherheitsmaßnahme nicht getroffen worden sei, müssten wenigstens der Gehweg oder die Fläche unterhalb des Daches abgesperrt worden sein. Dies werde nun untersucht.

Grundsätzlich seien Gebäudebesitzer verpflichtet dafür zu sorgen, dass niemand durch Dachlawinen oder auch etwa Eisglätte vor ihrem Haus zu Schaden komme. Das seien Vorschriften, deren Einhalten nicht kontrolliert werde und die erst greifen würden, wenn etwas passiert ist, erläuterte Popp. »Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss sich vor dem Gesetz verantworten - in diesem Fall wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen von Sicherheitsvorkehrungen.«

Nach Popps Worten hat Tauwetter zu dem Unglück beigetragen. Wenn die Schneedecke von unten zu schmelzen beginne, gehe der Kontakt zwischen Schnee und Dach verloren. Folge: Die Schneefläche rutsche ab. Gerade bei solch milden Wetterlagen im Winter müssten Gebäudebesitzer für Sicherheit sorgen.