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Lehrer nach Missbrauch wegen Sicherungsverwahrung im Gericht

Vor fünf Jahren hatte dieser Fall schon einmal für Aufsehen gesorgt: In 133 Fällen hatte sich ein Schwimmlehrer in Baden an mehreren Mädchen vergangen. Das Landgericht Baden-Baden verurteilte ihn dafür - doch eine Frage muss erneut geklärt werden.

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Foto: Rolf Vennenbernd

Ein wegen Kindesmissbrauchs in mehr als 130 Fällen verurteilter Schwimmlehrer steht ab Donnerstag (13.30 Uhr) erneut vor dem Landgericht Baden-Baden. Eine andere Jugendkammer muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) prüfen, ob der 38-Jährige nach Absitzen seiner Haftstrafe frei kommt oder auch dann noch hinter Schloss und Riegel bleiben muss. Geladen sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin ein Sachverständiger und ein Zeuge. Eine Entscheidung könnte den Planungen zufolge am 10. März fallen.

Im November 2018 hatte eine andere Kammer des Gerichts den Mann wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Diese verhängen Gerichte im Gegensatz zur Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die auch nach Verbüßung der Haft als gefährlich gelten.

Die Opfer des Schwimmlehrers waren mehr als 30 Mädchen im Alter von vier bis zwölf Jahren. Der Mann hatte die Kinder dem ersten Urteil zufolge genötigt, sie grob im Intimbereich verletzt und zwei Opfer sogar mit dem Tod bedroht, sollten sie nicht schweigen. Die Taten geschahen während seiner Schwimmkurse entweder im Wasser oder in den Umkleidekabinen. Einige filmte der Mann auch.

Die Verbrechen hatte er zu bagatellisieren versucht und zum Teil - trotz der Aufnahmen, die auch ihn zeigten - abgestritten. Das Landgericht wertete dies als Zeichen seiner Gefährlichkeit und begründete damit die Sicherungsverwahrung.

Gegen das Urteil legte der Mann erfolgreich Revision ein. Der BGH bestätigte das Strafmaß, kassierte im Jahr 2019 wegen Rechtsfehlern aber die Sicherungsverwahrung. Er sah in den Äußerungen des Mannes zulässiges Verteidigungsverhalten. Daher wird nun neu verhandelt.

Das Gericht muss dabei unter anderem versuchen zu klären, inwieweit der Mann rückfallgefährdet ist. Ein Sachverständiger hatte dem Mann seinerzeit pädophile Neigungen und wenig Einsichtsfähigkeit und Willen zur Veränderung bescheinigt.

Pressemitteilung des BGH vom 28. November 2019 zu dem Fall

Beschluss des BGH vom 24. Oktober 2019 zu dem Fall

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