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Lebenslange Haft für Mord an 17-Jähriger aus Asperg

Der Tod einer Jugendlichen erschütterte über Asperg hinaus viele Menschen. Der 36 Jahre alte Täter war laut Urteil von der 17-Jährigen besessen und tötete sie aus niedrigen Beweggründen. Nun muss er lebenslang ins Gefängnis.

Gerichtsbank
Ein Schild mit der Aufschrift »Angeklagter« wird auf die Gerichtsbank gestellt. Foto: Arne Dedert
Ein Schild mit der Aufschrift »Angeklagter« wird auf die Gerichtsbank gestellt.
Foto: Arne Dedert

Weil er eine 17-Jährige aus Asperg (Kreis Ludwigsburg) umgebracht hat, ist ein 36-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer sagte am Mittwoch in Stuttgart, der Angeklagte habe »aus Machtstreben getötet«. Der 36-Jährige habe in der Vorstellung gelebt, die junge Frau gehöre ihm. Er habe weiter an einer Verbindung, die es nie gegeben habe, festhalten wollen. Es habe keine Liebesbeziehung zwischen den beiden gegeben. »Das war das Wunschdenken des Angeklagten.« Als sie sich ihm widersetzt habe, habe er sie aus niedrigen Beweggründen umgebracht.

Der aus Syrien stammende Angeklagte habe sich auf junge Mädchen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren fokussiert. Er habe sich ihr Vertrauen erschlichen, sie herumgefahren, bewirtet und ihnen Geschenke gemacht. Ziel sei es gewesen, irgendwann sexuell übergriffig zu werden.

Die tote Jugendliche war im Juli 2022 fünf Tage nach ihrem Verschwinden am Ufer der Enz in Markgröningen gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, das Mädchen umgebracht zu haben, weil es den Kontakt abbrechen wollte. Er soll sich bei einem verabredeten Treffen nahe einer Bahnunterführung auf die junge Frau gekniet und sie erwürgt haben.

Der Richter sagte, die junge Frau sei durch massive Gewalteinwirkung gegen den Hals gestorben. Der Angeklagte habe das Opfer überwacht. Er habe die junge Frau aufgefordert, im Mobiltelefon ihre Standortanzeige einzuschalten. Außerdem habe er ihre Kleidung kontrolliert. Die 17-Jährige hatte eine Beziehung zu einem Jugendlichen. Da der Angeklagte keine Angaben zu den Vorwürfen machte, stützte sich das Stuttgarter Landgericht auf Zeugenaussagen und unter anderem auf die Analyse von Mobilfunkdaten. Auf dem Beifahrersitz des Autos des Angeklagten wurde Blut des Opfers gefunden.

Die Staatsanwaltschaft hatte in den nichtöffentlichen Plädoyers lebenslange Haft beantragt, die Verteidigung hingegen auf Freispruch plädiert.

Der Tod der Jugendlichen hatte im vergangenen Sommer großes Entsetzen ausgelöst. Aspergs Bürgermeister Christian Eiberger musste sich danach unter anderem gegen Vorwürfe der Identitären Bewegung wehren, die dem rechtsextremen Lager zugeordnet wird. Derzeit gibt es auch Streit um eine mögliche Landeserstaufnahmestelle im benachbarten Tamm.

Pressemitteilung

© dpa-infocom, dpa:230523-99-799008/5