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Lebenslang-Urteil für Mord an reichem Gast rechtskräftig

Die lebenslange Haftstrafe gegen einen Hotelbetreiber aus Stuttgart nach dem gewaltsamen Tod eines Gastes ist rechtskräftig. Nach Angaben des Landgerichts von Freitag hat der Bundesgerichtshof die Revision des angeklagten Mannes verworfen. Dieser hatte im Prozess stets seine Unschuld beteuert und von Notwehr gesprochen. Das Landgericht hatte beim Urteil im April vergangenen Jahres aber keine Zweifel an seiner Schuld.

Mordprozess gegen einen Hotelbetreiber
Zum Auftakt eines Mordprozesses sitzt der angeklagte Mann mit Handschellen in einem Saal des Landgerichts Stuttgart auf seinem Platz. Foto: Christoph Schmidt/DPA
Zum Auftakt eines Mordprozesses sitzt der angeklagte Mann mit Handschellen in einem Saal des Landgerichts Stuttgart auf seinem Platz.
Foto: Christoph Schmidt/DPA

Der beim Urteil 47-Jährige hatte nach Überzeugung der Kammer seinen vermögenden Dauergast im April 2022 aus Geldgier ermordet. Er habe eine große Summe von ihm gestohlen und das spätere Opfer sei ihm auf die Schliche gekommen. »Der erste Satz, der hinter diesem Urteil steht, heißt: Sie sind ein Mörder«, hatte der Vorsitzende Richter zu dem Deutschen damals gesagt.

© dpa-infocom, dpa:240223-99-97940/2