STUTTGART. In dem Prozess in Stuttgart hatte der Mann zwar stets seine Unschuld beteuert und von Notwehr gesprochen, doch äußerte die Kammer des Landgerichts am Mittwoch keine Zweifel an seiner Schuld.
Aus ihrer Sicht hatte der 47-Jährige seinen vermögenden Dauergast im April vergangenen Jahres aus Geldgier ermordet. Er habe eine große Summe von ihm gestohlen, das spätere Opfer sei ihm auf die Schliche gekommen und habe sterben müssen. »Der erste Satz, der hinter diesem Urteil steht, heißt: Sie sind ein Mörder«, sagte der Vorsitzende Richter zu dem Deutschen auf der Anklagebank. Die Aussagen des Mannes seien weitgehend erfunden, das hätten unter anderem Zeugenaussagen sowie Telefon- und Bewegungsdaten eindeutig gezeigt.
Mit seinem Urteil folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sich hingegen dafür ausgesprochen, ihren Mandanten nicht für den Tod des 59 Jahre alten Gastes zu bestrafen. Für die einfache Unterschlagung hatte der Anwalt auf zwei Jahre und neun Monate Haft plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)