HEILBRONN. Richter Frank Haberzettl zeigte sich am Donnerstag überzeugt, dass die zum Teil schwere Drogensucht das zentrale Motiv von drei Angeklagten gewesen sei, sich illegale Betäubungsmittel zu besorgen. Zwei der fünf Angeklagten, eine 37-jährige Frau und ein 40-jähriger Mann, haben nach Überzeugung des Gerichts von außen für Nachschub gesorgt.
Ein bereits verurteilter Vollzugsbeamter hatte sich bestechen lassen und als Schleuser der Schmuggelware gedient. Der Mann hatte zugegeben, zwischen 2016 und 2018 Häftlinge mit Drogen, Medikamenten und Handys versorgt und dafür Geld kassiert zu haben. Richter Haberzettl kritisierte den Zustand der Justizvollzugsanstalt Heilbronn. Diese sei schlecht abgesichert, um einen solchen Schmuggel zu verhindern und verbotene Handytelefonate zu führen. Das Strafmaß für die Angeklagten im Alter von 28 Jahren bis 40 Jahren bewegt sich zwischen fünf Jahren und drei Monaten sowie acht Jahren und neun Monaten. (dpa)