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Lange Haftstrafe für Hammerangriff auf Rivalen gefordert

Er wollte einen Nebenbuhler mit einem Gummihammer attackieren, hat sich aber in der Wohnung vertan: Wegen versuchten Mordes und weiterer Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren gegen den Angeklagten am Offenburger Landgericht beantragt. Der Verteidiger des 63-Jährigen habe am Montag eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren gefordert, teilte eine Gerichtssprecherin mit. »Einen versuchten Mord sieht die Verteidigung nicht als gegeben an.« Der Vertreter des Nebenklägers habe sich der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Das Gericht werde sein Urteil voraussichtlich am Mittwoch verkünden.

Prozess um Hammerangriff in Offenburg
Der Angeklagte (l) sitzt neben seinem Anwalt im Saal 2 des Landgericht Offenburg. Foto: Philipp von Ditfurth
Der Angeklagte (l) sitzt neben seinem Anwalt im Saal 2 des Landgericht Offenburg.
Foto: Philipp von Ditfurth

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Juli 2021 nachts in eine Wohnung in Neuried (Ortenaukreis) eingedrungen zu sein, in der er den Nebenbuhler wähnte. Dort habe er mit dem Hammer mindestens zehn Mal auf einen Schlafenden eingeschlagen. Bei seiner nächtlichen Attacke hatte der Täter aber die Wohnung verwechselt, so dass ein Unbeteiligter schwer verletzt wurde. Der Mann habe den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin »getrieben von Eifersucht« töten wollen und erst gestoppt, als er bemerkte, dass er in der falschen Wohnung war und es sich nicht um den Rivalen handelte.

Der Angeklagte räumte die Tat beim Auftakt des Prozesses Mitte Januar ein, beteuerte aber: »Ich wollte ihn nicht töten.« Er habe den neuen Freund seiner Ex-Freundin nur zur Rede stellen wollen. Das 65-jährige Opfer leidet noch heute psychisch unter den Folgen des Angriffs.

© dpa-infocom, dpa:220411-99-883492/2