Damit sei es gelungen, »dem Wunsch nach größtmöglicher Transparenz zu entsprechen und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte unserer Polizistinnen und Polizisten bestmöglich zu schützen«, teilte Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit. »Damit sorgen wir für eine noch bürgerfreundlichere und bürgernähere Polizei - und wenn es wirklich mal Probleme gibt, hilft die individuelle Kennzeichnung auch der Polizei, weil nicht gleich eine ganze Gruppe in Verdacht gerät.«
Polizeigewerkschaften hatten die Kennzeichnungspflicht wiederholt kritisiert und von einem Misstrauensvotum gegen die Beamten gesprochen. Die FDP im Landtag sprach am Mittwoch von einem Generalverdacht gegen Polizisten.
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