STUTTGART. Das sagte ein Regierungssprecher am Freitag in Stuttgart. Es gelte, die Vorgaben des Gerichtes einzuhalten und zugleich alles Mögliche zu unternehmen, um Fahrverbote auch als Ultima ratio (letztes Mittel) zu vermeiden. In der Entscheidung von Ende Februar hatten die höchsten deutschen Verwaltungsrichter Fahrverbote grundsätzlich erlaubt - unter der Bedingung, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Dabei geht es auch um mögliche Fahrverbote zur Luftreinhaltung in Stuttgart. (dpa)