»Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht nach dem gerade aktuellen parteipolitischen Gusto der CDU in Sachsen-Anhalt erknobelt, sondern zu Recht unabhängig, sachverständig und staatsfern ermittelt«, sagte Hoogvliet weiter. Ein sorgsam recherchierender, faktenbasierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk sei »ein weit strahlender Leuchtturm für eine gut informierte Gesellschaft und damit letztlich auch für den Zusammenhalt der Bevölkerung von elementarer Bedeutung«.
Laut Bundesverfassungsgericht hat Sachsen-Anhalt die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt hat. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro.
© dpa-infocom, dpa:210805-99-722286/2