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Landesregierung begrüßt Entscheidung zum Rundfunkbeitrag

Karlsruhe/Stuttgart (dpa/lsw) - Das Land begrüßt die Entscheidung zur vorläufigen Erhöhung des Rundfunkbeitrags und sieht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch ein Mittel gegen Verschwörungsmythen und falsche Informationen. Der Rundfunk habe einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf auskömmliche Finanzierung, sagte Medienstaatssekretär Rudi Hoogvliet am Donnerstag. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung vorläufig in Kraft gesetzt.

Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß, das Beitragsmodell muss aber nachgebessert werden. Foto: Arno Burgi
Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß, das Beitragsmodell muss aber nachgebessert werden. Foto: Arno Burgi

»Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht nach dem gerade aktuellen parteipolitischen Gusto der CDU in Sachsen-Anhalt erknobelt, sondern zu Recht unabhängig, sachverständig und staatsfern ermittelt«, sagte Hoogvliet weiter. Ein sorgsam recherchierender, faktenbasierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk sei »ein weit strahlender Leuchtturm für eine gut informierte Gesellschaft und damit letztlich auch für den Zusammenhalt der Bevölkerung von elementarer Bedeutung«.

Laut Bundesverfassungsgericht hat Sachsen-Anhalt die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt hat. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro.

© dpa-infocom, dpa:210805-99-722286/2