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Landesbehindertenbeauftragte ruft zu Wahl auf

Behinderte Menschen mit gesetzlicher Betreuung können zum zweiten Mal an Kommunalwahlen teilnehmen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Teilhabe, meint die Landesbehindertenbeauftragte.

Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Simone Fischer, die Behindertenbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, hat in ihrem Büro eine Broschüre zum Thema leichte Sprache in der Hand. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Simone Fischer, die Behindertenbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, hat in ihrem Büro eine Broschüre zum Thema leichte Sprache in der Hand.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Die Landesbehindertenbeauftragte ruft Tausende Menschen mit Handicaps und gesetzlicher Betreuung auf, ihr erst kürzlich erworbenes Wahlrecht bei Europa- und Kommunalwahlen auszuüben. »Menschen mit Behinderungen müssen unsere Demokratie mitgestalten können - das Wahlrecht ist das zentrale Instrument dafür«, sagte Simone Fischer der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Dass sie von der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni nicht mehr ausgeschlossen werden, zeige, dass die Teilhabe dieser Menschen am politischen Leben und ihre Gleichstellung endlich ernst genommen werde.

Betroffen sind im Südwesten etwa 6000 Menschen, für die ein Gericht einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin in allen Lebensbereichen bestellt hat. Im Südwesten war diese Gruppe noch bis kurz vor den Kommunal- und Europawahlen 2019 ausgeschlossen gewesen. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig festgestellt.

Damit alle Menschen im wahlberechtigten Alter ihr Wahlrecht auch ausüben können, sind laut Fischer zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden: Schulungen der Wahlberechtigten durch den Landesverband von »Mehr Demokratie« und kommunale Behindertenbeauftragte, Infobroschüren zur Wahl in einfacher Sprache und Sensibilisierung von Begleitpersonen oder Helfern in den Wahllokalen sowie einfache Erklärvideos mit Gebärdensprache für die Europawahl. Die Zahl der Menschen mit schwerer Behinderung liegt laut Statistischem Landesamt bei 957 000 (2021). Nur ein Bruchteil davon hat eine rechtliche Betreuung. Ferner dürfen auch Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind, zum zweiten Mal zur Wahl gehen.

Die Beauftragte forderte die Kommunen auf, möglichst alle Wahllokale barrierefrei zu gestalten. Das beziehe sich auf den gesamten Weg zum Wahlraum, also auch auf die verkehrliche Anbindung und auf die Qualität des Weges vor und im Gebäude. »Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch zeitweise mobilitätsbeeinträchtigte Menschen, Senioren mir Rollator und Familien mit Kinderwagen«, betonte Fischer.

Nach Schätzung des Statistischen Landesamtes sind bei der Europawahl und den gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen etwa 8,6 Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger wahlberechtigt.

Statistik zu Wahlen

© dpa-infocom, dpa:240515-99-35955/2