Die Verwaltungen in Baden-Württemberg haben aus Sicht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit noch Nachholbedarf bei der Transparenz. Baden-Württemberg liege im Vergleich der Bundesländer im hinteren Bereich. »Wir müssen schauen, dass wir hier aufholen«, forderte Tobias Keber am Donnerstag in Stuttgart.
Derzeit gibt es im Südwesten das Landesinformationsfreiheitsgesetz. Nach diesem können Bürgerinnen und Bürger bestimmte Informationen bei staatlichen Stellen abfragen. Aus Sicht von Keber reicht das nicht aus. »Transparenz ist mehr als Informationsfreiheit: Bei Transparenz stelle ich bestimmte Informationen, von denen ich davon ausgehen muss, dass sie interessant sind, proaktiv auf einem Portal zur Verfügung«, sagte Keber. In Hamburg gebe es bereits ein entsprechendes Portal, auf dem Bürgerinnen und Bürger die Informationen einsehen könnten.
Kebers Amtsvorgänger Stefan Brink hatte 2022 einen Gesetzentwurf vorgelegt und angemahnt, das aktuelle Informationsfreiheitsgesetz müsse zügig zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden. Das ist auch im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung festgeschrieben.
Kommunalverbände hatten den Vorstoß damals zurückgewiesen und vor einem erheblichen Verwaltungsaufwand gewarnt. Dafür habe er grundsätzlich Verständnis, sagte Keber. Die Kommunen hätten eine hohe Arbeitslast. Ein Transparenzportal könne aber auch entlasten. Wenn dieses so einfach gestaltet sei, dass Kommunen beispielsweise nur einen Link einstellen müssten, könne das zur Arbeitserleichterung führen. »Wenn Sie eine Information mal zur Verfügung gestellt haben in dieser Transparenz, dann wird sie halt nicht noch zehnmal nachgefragt«, sagte Keber.
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