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Land zieht Lockerung vor: Kretschmann gegen Fastnachtsumzüge

Nach monatelanger Durststrecke dürfen Clubs und Discos bald wieder öffnen. Das Land drückt nun bei den Lockerungen aufs Tempo. Nur bei bei einem tratitionellen Brauch will Kretschmann hart bleiben.

Winfried Kretschmann
Winfried Kretschman (Grüne), Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Foto: Stefan Puchner
Winfried Kretschman (Grüne), Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
Foto: Stefan Puchner

Baden-Württemberg schafft schon Mitte nächster Woche zahlreiche tiefgreifende Corona-Auflagen ab und öffnet damit schneller als im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen. Das bestätigte eine Regierungssprecherin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Mit der Rückkehr zur Warnstufe dürfen Clubs und Discos nach dreimonatiger Schließung nun unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen, die Zugangsregeln für Restaurants werden gelockert, Messen sind wieder erlaubt und bei Veranstaltungen werden deutlich mehr Zuschauer zugelassen.

Nur bei Fastnachtsumzügen will Regierungschef Winfried Kretschmann hart bleiben. »Zur Fasnet ist fast alles erlaubt wie sonst auch bei Veranstaltungen - außer Umzüge. Daran wird sich jetzt erstmal nichts ändern«, sagte der Grünen-Politiker am Donnerstag in Ulm. Am nächsten Donnerstag (24.2.) beginnt mit dem »Schmotzigen Dunschtig« die Hochphase der närrischen Saison. Eine Woche lang zelebrieren dann die Narren oft je nach Region individuelle Brauchtümer.

Die neue Corona-Verordnung soll in der kommenden Woche im Kabinett erneut angepasst werden, wie eine Regierungssprecherin ankündigte. »In Baden-Württemberg werden dann nicht mehr die Regelungen der Alarmstufe I, sondern die der angepassten Warnstufe gelten.« Es werde damit ab Mittwoch oder Donnerstag (23./24.2.) weitere Lockerungen geben. »Das betrifft etwa die privaten Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungen, Messen, Gastronomie, Clubs und Diskotheken.« In den meisten Bereichen soll dann nur noch die 3G-Regel gelten, das heißt, dass auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Test Zugang haben.

Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom Mittwoch ist dieser weitere Öffnungsschritt eigentlich erst für den 4. März, also eine gute Woche später, vorgesehen. Die Sprecherin ergänzte zur Verordnung des Landes: »Dabei werden die MPK-Beschlüsse und die Stufenlogik des Landes so weit wie möglich harmonisiert.«

Bisher gilt im Südwesten die Alarmstufe I, doch die Grenzwerte für das Erreichen dieser Stufe sollen angepasst werden. Hintergrund ist, dass wegen der etwas milderen Omikron-Variante das Gesundheitssystem nicht mehr so stark belastet ist wie bei Delta. Der Grenzwert für die Alarmstufe I - also die Hospitalisierungsinzidenz - soll dem Vernehmen nach in der neuen Verordnung von 3 auf 14 oder 15 angehoben werden. Die Zahl der Corona-Infizierten, die innerhalb einer Woche und pro 100 000 Einwohner auf eine Normalstation in eine Klinik kamen, liegt derzeit bei knapp 8.

Nächste Woche sollen auch die Regeln für private Kontakte erleichtert werden. Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene gibt es im Südwesten schon länger nicht mehr. Für Ungeimpfte gilt in der Warnstufe dann, dass sich ein Haushalt mit fünf weiteren statt bisher nur mit zwei weiteren Personen treffen darf. Im Einzelhandel müssen sowieso nur noch Masken getragen werden.

In der Gastronomie und Hotellerie sollen voraussichtlich ab Mitte nächster Woche ebenfalls wieder die 3G-Regeln gelten. In der Warnstufe war ursprünglich noch 2G für Innenräume und 3G für Tische im Freien vorgesehen. Hier hat sich die Regierung aber dem Vernehmen nach nun auf eine einheitliche 3G-Regel verständigt, wie auch im Bund-Länder-Beschluss für 4. März vorgesehen. Messen können wieder unter 3G-Bedingungen stattfinden; sie waren seit Monaten ebenfalls untersagt. In Clubs und Diskotheken sind allerdings nur Genesene und Geimpfte mit Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) zugelassen.

Bei überregionalen Großveranstaltungen - inklusive Sport - soll nach dem Bund-Länder-Beschluss gelten: im Innenbereich eine Auslastung bis 60 Prozent der Höchstkapazität, das heißt maximal 6000 Zuschauer. Im Außenbereich sollen bis zu 75 Prozent der Höchstkapazität, maximal
25.000 Zuschauer, zugelassen werden. An diesen Regeln wurde in der Landesregierung bis zuletzt noch gearbeitet. Kretschmann will die Pläne an diesem Freitag im Landtag vorstellen. Für Fastnachtsveranstaltungen in Räumen würden die gleichen Regeln gelten wie für andere Veranstaltungen auch, sagte er. »Nur Fastnachtsumzüge werden wir nicht genehmigen.«

Stufensystem

© dpa-infocom, dpa:220217-99-176183/3