Polizistinnen und Polizisten, die im Dienst verletzt werden, sollen künftig noch mehr Unterstützung vom Land erhalten. Das Innenministerium teilte am Dienstag mit, dass das Kabinett eine entsprechende Änderung des Landesbeamtengesetzes beschlossen habe. Seit 2018 zahlt der Staat bereits das Schmerzensgeld, wenn der Täter mittellos ist und das Opfer deshalb die Schmerzensgeldansprüche nicht durchsetzen kann. Künftig soll der Dienstherr auch einspringen, wenn der Täter unter einer psychischen Krankheit leidet oder stark alkoholisiert ist oder weil der Täter unbekannt ist. Die Entscheidung über die Zahlung einer Entschädigung und deren Höhe werde künftig eine Ombudsstelle im Innenministerium treffen, kündigte Innenminister Thomas Strobl (CDU) an.
Der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, begrüßte die Einigung. »Es tut gut, wenn wir wissen, dass uns das Land nicht alleine lässt«, sagte er. »Die Zahl derer, die zugedröhnt, betrunken oder psychisch krank sind, steigt.«
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