STUTTGART. Das Land werde Beschwerde dagegen einlegen, teilte das Staatsministerium am Mittwoch mit. »Wir haben die Begründung des Verwaltungsgerichts gründlich geprüft und sind auch weiterhin davon überzeugt, dass der Entwurf des Luftreinhalteplans und das von der Landesregierung und den Regierungsfraktionen beschlossene umfassende Maßnahmenpaket für saubere Luft in Höhe von 450 Millionen Euro richtig und wirksam sind«, betonte ein Sprecher.
Das Gericht hatte in einem von der Deutschen Umwelthilfe initiierten Zwangsvollstreckungsverfahren entschieden, dass das Land in seinen Plan zwingend auch Fahrverbote für Diesel-Autos mit der Abgasnorm Euro 5 aufnehmen muss. (dpa)