Das Land will die flächendeckende Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium in Baden-Württemberg schrittweise Klassenstufe für Klassenstufe umsetzen und keine Wechseloption für ältere Schülerinnen und Schüler anbieten. »Für uns steht fest, dass wir ein neunjähriges Gymnasium aufwachsend als Regelform einführen werden«, sagte Volker Schebesta, CDU-Staatssekretär im Kultusministerium, am Donnerstag bei einer Anhörung des Bildungsausschusses im Landtag in Stuttgart. »Aufwachsend heißt, dass wir mit den unteren Klassenstufen beginnen«, sagte Schebesta. Eine Wechseloption für Klassen der Mittelstufe sei nicht vorgesehen.
Umgesetzt werden soll die Rückkehr Schebesta zufolge so früh wie möglich. »So früh wie möglich heißt für uns, auch wegen der schulgesetzlich notwendigen Änderungen, nicht im Schuljahr 2024/2025, sondern frühestens zum Schuljahr 2025/2026.« Konkrete Details zum inhaltlichen Konzept für G9 nannte der Staatssekretär nicht.
Der Bildungsausschuss führte am Donnerstag eine Anhörung zum Volksantrag einer Elterninitiative durch. Diese hatte für eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium in Baden-Württemberg mehr als 100 000 Unterschriften eingesammelt und an den Landtag übergeben. Initiatorin Corinna Fellner betonte, eine der Kernforderung des Volksantrags sei die Mitnahme laufender Klassen. »Denn man darf jene Kinder, die noch Corona im Gepäck haben, nicht einfach vergessen«, sagte Fellner. Die Mehrheit der Unterzeichner ihres Volksantrags setze sich für Kinder ein, die derzeit ein Gymnasium besuchten.
Vertreter der Kommunen forderten eine finanziell umsetzbare Lösung. »Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben und jede Lehrkraft nur einmal eingesetzt werden«, sagte der Präsident des Gemeindetags, Steffen Jäger. Man räume der Bildung gerne eine hohe Priorität ein, zweifle aber daran, ob die Rückkehr zu G9 derzeit die drängendste Frage in der Bildungspolitik sei.
Für diese Rückkehr müssten viele Gymnasien ausgebaut oder sogar neu gebaut werden, sagte Norbert Brugger, Bildungsdezernent des Städtetags. Dafür erwarte man eine Finanzierungszusage des Landes.
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