Zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder hat Baden-Württemberg beim Bund fast alle verfügbaren Gelder abgerufen: rund 96,4 von etwa 97,6 Millionen Euro. Das ist ein Anteil von gut 98,7 Prozent, wie aus Daten des Bundesfamilienministeriums für die Jahre 2021 und 2022 hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Mit dem Geld könnten etwa Gebäude, Möbel, Spiel- und Sportgeräte gekauft oder saniert werden, soweit damit zusätzliche Betreuungsplätze die Mädchen und Jungen geschaffen werden, teilte das Kultusministerium in Stuttgart mit. Gefördert würden auch entsprechende Vorbereitungen. Die Opposition sieht die Landesregierung in der Pflicht, hieran anzuknüpfen.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sei eine große Herausforderung, teilte Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) der dpa mit. »Dass wir von den Mitteln, die uns der Bund zur Verfügung gestellt hat, fast 100 Prozent abgerufen haben, zeigt, dass wir gut mit der kommunalen Seite zusammenarbeiten.« Mit Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und dem Saarland habe der Südwesten den höchsten Prozentsatz abgerufen - Hamburg und das Saarland sogar die komplette verfügbare Summe. Bayern hingegen liegt mit einem Anteil von unter 19 Prozent am unteren Ende der Skala.
Das sogenannte »Beschleunigungsprogramm Ganztagsbetreuung« mit Finanzhilfen des Bundes ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Die Daten des Bundesministeriums stammen zwar aus den vergangenen Tagen. Einer Sprecherin zufolge sind aber noch Nachmeldungen möglich.
Der Bund beteiligt sich gemäß den Vereinbarungen mit den Ländern mit einer Förderquote von höchstens 70 Prozent an den Investitionen. Die restlichen mindestens 30 Prozent müssen die Länder einschließlich der Kommunen stemmen. »Ein großes Lob geht auch an die Kommunen für ihr hohes Engagement beim Ausbau der Angebote«, erklärte Schopper daher.
Die Verhandlungen mit dem Bund zur zweiten Tranche, dem sogenannten Basis-/Bonusprogramm, seien abgeschlossen. Das Land will seine Förderrichtlinie final erstellen, wenn die Verwaltungsvereinbarung unterschrieben ist. Vorbereitungen dafür seien schon getroffen.
Die schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Katrin Steinhülb-Joos, teilte am Montag mit: »Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist ein Meilenstein, für dessen Umsetzung das Land sich noch konsequenter ins Zeug legen muss.« Daran mangele es an vielen Stellen. Meine die grün-schwarze Landesregierung es mit ihrem Versprechen von Bildungsgerechtigkeit ernst, müsse der Ausbau der Ganztagesangebote endlich vorankommen. »Dafür darf sich die Kultusministerin nicht nur auf den Bund verlassen, sondern muss auch selbst einen Gang hochschalten«, so Steinhülb-Joos. So müssten etwa unterschiedliche Qualifikationen der im Ganztag Beschäftigten mit einheitlichen Qualitätsstandards unterfüttert werden.
Für die Regierung sei die Arbeit mitnichten getan, betonte auch der Sprecher für frühkindliche Bildung und Jugend der FDP-Fraktion, Dennis Birnstock: »Vielmehr war der Mittelabruf beim Bund der erste Schritt, um nun beim Thema des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung bei Kindern im Grundschulalter endlich voranzukommen.« Für die AfD im Landtag erklärte Bildungspolitiker Rainer Balzer: »Die vorgesehenen multiprofessionellen Teams und FSJler können keinen ausreichenden Qualitätsstandard in der Nachmittagsbetreuung gewährleisten.« Allein Personal könne man mit dem Geld allerdings nicht herzaubern.
Ministerium über Ganztagsschule
Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm
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