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Land hat verfassungsrechtliche Bedenken bei Klima-Kompromiss

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Bevollmächtigte des Landes Baden-Württemberg beim Bund, Volker Ratzmann, hat Bedenken, ob die geplante Bepreisung der CO-Emissionen verfassungsgemäß ist. »Wir haben unsere Bedenken zum Ausdruck gebracht in den Verhandlungen und Änderungsvorschläge vorgetragen«, sagte er. Grundlage sei ein von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in Auftrag gegebenes Gutachten gewesen, über das zuvor die »Wirtschaftswoche« berichtet hatte. Es geht um die Frage, ob der geplante CO2-Preis einer Steuer gleiche. Eine solche hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bereits im August als verfassungswidrig eingeschätzt.

Volker Ratzmann
Volker Ratzmann nimmt an einer Regierungspressekonferenz teil. Foto: Marijan Murat/dpa/Archiv
Volker Ratzmann nimmt an einer Regierungspressekonferenz teil. Foto: Marijan Murat/dpa/Archiv

Wie Ratzmann erklärte, wurden die Bedenken aber zurückgestellt: Kanzleramt und Bundesfinanzministerium seien anderer Auffassung gewesen, auf diese Einschätzungen habe man nun vertraut. Gewissheit könne letztlich aber nur eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geben.

Der CO2-Preis soll dem Kompromiss zufolge im Verkehr und bei Gebäuden ab 2021 mit 25 Euro pro Tonne starten und schrittweise bis 2025 auf 55 Euro erhöht werden. 2026 soll ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt werden.