Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuerberechnung wegen veralteter Werte gekippt hatte, hat der Bund ein neues Modell erarbeitet. Manche Länder wie Bayern und Baden-Württemberg sind ausgeschert und haben eigene Berechnungsmethoden entwickelt. Alle Modelle eint, dass Grundstückseigentümer erstmals Angaben per Grundsteuererklärung machen müssen.
Wegen Kritik am Prozess und wenigen Rückmeldungen bis zur ursprünglichen Frist Ende Oktober 2022 hatten die Länder eine Verlängerung bis Ende Januar gewährt. Trotzdem haben in Baden-Württemberg erst 63 Prozent der Eigentümer von Wohn- und Gewerbeflächen ihre Angaben zur Grundsteuer B eingereicht, erklärt ein Sprecher von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne). Landesweit gibt es 5,6 Millionen Grundstücke.
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