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Land gibt mehr Geld für externe Gutachter und Berater aus

Mehr als 60 Millionen Euro hat das Land in den vergangenen beiden Jahren für Berater und Gutachter ausgegeben - deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Ursache nennt die Regierung die Corona-Pandemie.

Akten
Akten liegen auf einem Tisch. Die Landesregierung hat in den vergangenen beiden Jahren deutlich mehr Geld für externe Berater ausgegeben als noch in den Jahren zuvor. Foto: Bernd Weissbrod
Akten liegen auf einem Tisch. Die Landesregierung hat in den vergangenen beiden Jahren deutlich mehr Geld für externe Berater ausgegeben als noch in den Jahren zuvor.
Foto: Bernd Weissbrod

Die Landesregierung hat in den vergangenen beiden Jahren deutlich mehr Geld für externe Berater ausgegeben als noch in den Jahren zuvor. Wie aus einem Bericht an den Landtag hervorgeht, erhöhten sich die Ausgaben in den Jahren 2021 und 2022 um rund 50 Prozent gegenüber den Jahren 2019 und 2020.

Insgesamt gab die Landesregierung in den beiden Jahren für Gutachter und Berater knapp 64 Millionen Euro aus. Im Vergleichszeitraum von 2019 bis 2020 waren es noch rund 42,5 Millionen Euro gewesen. Die Anzahl der externen Beratungsleistungen stieg dem Bericht zufolge um rund 10 Prozent an.

Das Land begründet den Anstieg unter anderem mit der Corona-Pandemie: »Aufgrund der damit verbundenen sehr hohen personellen Auslastung sowie der Komplexität und häufig zeitkritischen Umsetzung von Krisenmaßnahmen, zum Beispiel von Vergabeverfahren im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung, musste vermehrt auf externe Gutachten und Beratungsleistungen zurückgegriffen werden«, heißt es in dem Regierungsbericht.

Das betont auch das Sozialministerium, das seine Ausgaben für externe Berater und Gutachter mehr als verfünffacht hat. Man habe die Versorgung des Landes mit Schutzausrüstung, Corona-Tests, Impfmaterialien und Beatmungsgeräten sicherstellen müssen. Für die Beschaffung und die Qualitätskontrolle der Produkte habe man kurzfristig und unerwartet weitgehend Beratung benötigt, teilte eine Sprecherin mit. »Die Beratungsleistungen waren zwingend erforderlich, um schnellstmöglichst, rechtssicher und zuverlässig die in der Coronapandemie dringend benötigten, hochwertigen Güter zu beschaffen und den jeweiligen Einrichtungen zeitnah zur Verfügung zu stellen.«

Mit Abstand am meisten Geld für externe Berater und Gutachter gab mit rund 24,4 Millionen Euro das Wissenschaftsministerium aus. Den überwiegenden Teil der Ausgaben habe aber nicht das Ministerium selbst beauftragt, sondern Hochschulen oder Landesmuseen, die dem Ministerium zugeordnet seien. Vor allem im Jahr 2021 habe es mehrere große Vorhaben gegeben. So hätten etwa Prüfungstätigkeiten für den Zusammenschluss der Unikliniken in Mannheim und Heidelberg rund 3,3 Millionen Euro gekostet.

Auf dem zweiten Rang folgt das Innenministerium mit rund 14,9 Millionen Euro. Ein Sprecher begründet die Summe mit Investitionen in die Digitalisierung der Polizei und der Verwaltung. Zudem seien in den Summen des Innenministeriums auch Gutachten der Regierungspräsidien erfasst.

Bei den Abläufen etwa im Sozial- und Innenministerium habe sich durch Gutachter und Berater rein gar nichts geändert, sagt der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke. »Man sollte in der grün-schwarzen Landesregierung langsam zur Erkenntnis gelangen, dass externe Gutachter und Berater einen schlechten, wenn nicht gar miserablen Führungsstil nicht wettmachen können.«

Man sei bestrebt, »externe Beratungsleistungen in Anzahl und finanziellem Volumen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken«, schreibt die Landesregierung in ihrem Bericht. Wenn die Gutachten und Beratungsleistungen auch selbst möglich seien, solle auf Externe verzichtet werden. »Die Auftragsvergabe an Externe kann und muss gegebenenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Aufgabenerledigung zwingend ist und durch eigenes Personal nicht oder nicht in der notwendigen fachspezifischen Qualität in der zur Verfügung stehenden Zeit möglich ist«, hieß es weiter. Externe Gutachter und Berater würden einer sachgerechten, zeitgerechten und auch wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung dienen.

Bericht der Landesregierung

© dpa-infocom, dpa:230618-99-96106/3