Der Stuttgarter Landtag hatte dem Land für den Kampf gegen die Pandemie sogenannte Kreditermächtigungen in Höhe von 14,6 Milliarden Euro genehmigt. Das habe in der Pandemie immer dazu gedient, Handlungsspielräume zu öffnen, sagte der Sprecher. Alle verbliebenen Mittel würden in die Tilgung von Schulden fließen. Das Geld werde nicht umgewidmet wie von der Ampelregierung im Bund.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei daher verfassungswidrig.
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