BERLIN. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte angekündigt, das sogenannte Upskirting, bei dem Täter mit Selfie-Sticks und Smartphone auf Rolltreppen, Gehwegen oder in Treppenhäusern versuchen, Aufnahmen unter dem Rock machen, per Gesetz unter Strafe zu stellen. Im Bundesrat haben am Freitag sieben Bundesländer ebenfalls entsprechende Anträge für Gesetzesverschärfungen eingebracht, die nun in der Länderkammer beraten werden.
Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) sagte, die Opfer fühlten sich vom Rechtsstaat im Stich gelassen. »Das müssen wir schnellstens ändern.« Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sagte im Bundesrat: »Wir müssen Frauen und Mädchen vor solchen Taten schützen.« Das sei für die Opfer keine Kleinigkeit, besonders in der vernetzten Welt, weil Bilder mit nur einem Klick einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten.
Bisher gilt das Fotografieren unter den Rock meist als Ordnungswidrigkeit. Die Aufnahmen werden in der Regel nur dann als Straftat geahndet, wenn der Täter das Opfer berührt oder zusätzlich beleidigt und erniedrigt. Wer Fotos veröffentlicht, die dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich schaden können, kann außerdem mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. (dpa)