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KSK-Munitionsaffäre: Wird das Verfahren in Tübingen eingestellt?

Endet der Prozess gegen einen ehemaligen Eliteeinheit-Kommandeur um eine Munitionsaffäre vorzeitig? Das zumindest regt die zuständige Kammer an.

Prozess gegen ehemaligen KSK-Kommandeur in Munitionsaffäre
Der Vorsitzende Richter Armin Ernst (M) steht zu Beginn eines Prozesses gegen Brigadegeneral Markus Kreitmayr (2.v.r), ehemaliger KSK-Kommandeur, in der Munitionsaffäre im Gerichtssaal. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Der Vorsitzende Richter Armin Ernst (M) steht zu Beginn eines Prozesses gegen Brigadegeneral Markus Kreitmayr (2.v.r), ehemaliger KSK-Kommandeur, in der Munitionsaffäre im Gerichtssaal.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

TÜBINGEN/CALW. Im Prozess um eine Munitionsaffäre gegen einen früheren Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) hat die zuständige Kammer des Landgerichts Tübingen die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage angeregt. Nach derzeitiger Einschätzung der Kammer sei von einem geringen Ausmaß von Schuld auszugehen, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage am Dienstag mit. Dabei sei die Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von 8000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck vorgeschlagen worden.

Über die Anregung vom Montag sollen Staatsanwaltschaft und Verteidigung bis zum nächsten Prozesstermin am 19. Februar entscheiden. Nur, wenn alle Beteiligten zustimmen, wird das Verfahren eingestellt.

Prozess in Tübingen
Der ehemalige KSK-Kommandeur, Brigadegeneral Markus Kreitmayr (l), im Gerichtssaal in Tübingen. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Der ehemalige KSK-Kommandeur, Brigadegeneral Markus Kreitmayr (l), im Gerichtssaal in Tübingen.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Die Staatsanwaltschaft wirft Brigadegeneral Markus Kreitmayr unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren nach Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes vor. Der Vorwurf sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft.

Hintergrund ist, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw entdeckt worden waren. Kreitmayr habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben können. Dabei sei mehr Munition abgegeben worden, als der Fehlbestand aufgewiesen habe.

Der Kern des Vorwurfs ist, dass der damalige KSK-Kommandeur zumindest damit hätte rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war. Durch die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 sei die Verfolgung dieser Straftaten unmöglich gemacht worden.

Er stehe zu seiner Entscheidung, hatte der 55-Jährige zu Prozessbeginn am vergangenen Freitag erklärt. Er habe keine Anhaltspunkte dafür gehabt, dass die Munition gestohlen worden sei. Man sei von einer Fehllagerung ausgegangen. Es sei ihm bewusst gewesen, dass er sich disziplinarrechtlich in einem Graubereich befunden habe.

Das KSK ist ein Eliteverband der Bundeswehr. Die Kommandosoldaten sind etwa für die Befreiung und Rettung von Geiseln im Ausland, aber auch für Einsätze zur Landes- und Bündnisverteidigung zuständig. (dpa)