Im Prozess um eine Munitionsaffäre gegen einen früheren Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) hat die zuständige Kammer des Landgerichts Tübingen die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage angeregt. Nach derzeitiger Einschätzung der Kammer sei von einem geringen Ausmaß von Schuld auszugehen, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage am Dienstag mit. Dabei sei die Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von 8000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck vorgeschlagen worden.
Über die Anregung vom Montag sollen Staatsanwaltschaft und Verteidigung bis zum nächsten Prozesstermin am 19. Februar entscheiden. Nur wenn alle beteiligten zustimmen, wird das Verfahren eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft wirft Brigadegeneral Markus Kreitmayr unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren nach Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes vor. Der Vorwurf sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft.
Hintergrund ist, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw entdeckt worden waren. Kreitmayr habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben können. Dabei sei mehr Munition abgegeben worden, als der Fehlbestand aufgewiesen habe.
Der Kern des Vorwurfs ist, dass der damalige KSK-Kommandeur zumindest damit hätte rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war. Durch die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 sei die Verfolgung dieser Straftaten unmöglich gemacht worden.
Er stehe zu seiner Entscheidung, hatte der 55-Jährige zu Prozessbeginn am vergangenen Freitag erklärt. Er habe keine Anhaltspunkte dafür gehabt, dass die Munition gestohlen worden sei. Man sei von einer Fehllagerung ausgegangen. Es sei ihm bewusst gewesen, dass er sich disziplinarrechtlich in einem Graubereich befunden habe.
Das KSK ist ein Eliteverband der Bundeswehr. Die Kommandosoldaten sind etwa für die Befreiung und Rettung von Geiseln im Ausland, aber auch für Einsätze zur Landes- und Bündnisverteidigung zuständig.
© dpa-infocom, dpa:240206-99-890324/2