Menschen mit Behinderungen gehörten nicht automatisch zur vulnerablen Gruppe, auch dann nicht, wenn sie in einer Werkstatt arbeiteten oder in einer Einrichtung wohnten. Notwendig sei unbedingt eine differenzierte Betrachtung. »Es bleibt abzuwarten, ob hier das letzte Wort gesprochen ist.«
Das neue Infektionsschutzgesetz sieht eine strenge FFP2-Maskenpflicht für Menschen in den Einrichtungen vor, die dort leben oder arbeiten. Die Maske darf demnach nur im Zimmer ab und muss beispielsweise in Gemeinschaftsräumen getragen werden.
Sozialminister Manne Lucha (Grüne) kritisierte die Regelung gleichfalls. Er halte eine solche Vorgabe aufgrund der damit verbundenen Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen oder besonderen Wohnformen auch mit Blick auf den bevorstehenden Herbst und Winter weder für notwendig, noch mit dem Recht auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe der Menschen vereinbar. »Ich bedauere es außerordentlich, dass wir mit unserer Kritik an dieser Vorgabe nicht gehört wurden.«
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