Von 276.000 genehmigten Coronahilfen reichten die Unternehmen im Land nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bisher nur 113.000 Schlussabrechnungen ein. Ein Grund war auch, weil die Steuerberater fehlten. Dabei geht es vor allem um die sogenannten Überbrückungshilfen und November- und Dezemberhilfen. Die L-Bank wiederum ist in Verzug und hat bisher lediglich 15.000 Schlussabrechnungen final beschieden. »Das ist bürokratischer Wahnsinn. Die Stimmung ist richtig mies bei den Steuerberatern, die die Schlussabrechnungen machen«, wurde Uwe Schramm, Chef der Steuerberater Stuttgart, von »Stuttgarter Zeitung« und »Stuttgarter Nachrichten« zitiert. »Viele überlegen es sich, ob es sich bei dem Aufwand noch lohnt.«
In knapp 2900 Fällen kam es zu Rückzahlungen, wie das Wirtschaftsministerium weiter mitteilte. »Für den Fall, dass im Rahmen der finalen Abrechnung ein niedrigerer Förderbetrag als ursprünglich bewilligt beschieden wird, kommt es zu einer sogenannten Rückzahlung, die zulasten des Unternehmens geht.« Nachzahlungen gab es bei rund 5000 beschiedenen Schlussabrechnungen. »Für den Fall, dass im Rahmen der finalen Abrechnung ein höherer Förderbetrag als ursprünglich bewilligt beschieden wird, kommt es zu einer Nachzahlung zugunsten des Unternehmens.«
Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte, der Bund und das Land hätten zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie Hilfsprogramme für Unternehmen und Selbstständige in bisher nie dagewesener Größenordnung aufgelegt. »Insgesamt flossen binnen kürzester Zeit Zuschüsse in Höhe von über zehn Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln, also Steuergeldern, in die baden-württembergische Wirtschaft.« Bereits die Dimension verdeutliche, dass nachträgliche Überprüfungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und zweckentsprechenden Mittelverwendung unumgänglich seien, zumal in den Programmen die Antragstellung auch anhand von Prognosen möglich gewesen sei.
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
© dpa-infocom, dpa:240209-99-932023/3