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Kriminalpolizei-Chef: Ermittlung mit Kinderporno-Material

Um Sexualstraftäter anzulocken, möchte der Chef der Freiburger Kriminalpolizei mit computergenerierten Kinderpornos Jagd auf Anbieter solcher Bilder im Darknet machen.

Peter Egetemaier
Leiter der Freiburger Kriminalpolizei Peter Egetemaier. Foto: Patrick Seeger/Archiv
Leiter der Freiburger Kriminalpolizei Peter Egetemaier. Foto: Patrick Seeger/Archiv

FREIBURG. »Wer sich in Chats bewegt, wer sich in diesen Foren bewegt und mitmachen will, der muss Material liefern«, sagte Peter Egetemaier am Montag im Morgenmagazin von ARD und ZDF. »Wer das nicht tut, wird sofort erkannt als Polizeibeamter. Das muss man dringend ändern.« Fälle wie der jahrelange sexuelle Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg könnten so womöglich viel schneller aufgeklärt werden.

In dem Fall soll an diesem Dienstag das Urteil gegen die Hauptangeklagten - die Mutter und deren Lebensgefährten - gesprochen werden. Sie hatten den Jungen an Vergewaltiger verkauft. Noch am Montag sollte das Urteil im Fall eines 33 Jahre alten mutmaßlichen Vergewaltigers gesprochen werden.

Verdeckte Ermittler stoßen im Darknet - einem anonymen Teil des Internets - bisher an Grenzen. In vielen Foren werden sogenannte Keuschheitsproben verlangt. Damit würden Nutzer verpflichtet, selbst kinderpornografische Inhalte in diese Foren einzubringen, damit sie dort bleiben dürfen. Der Polizei sei das bisher nicht möglich, da es sich dabei um einen Straftatbestand handele.

Egetemaier betonte, dass die Polizei keine echten Kinderpornos anbieten wolle. Es gebe mittlerweile computergesteuerte Animationen, die als Material ausreichten, um Sexualstraftätern näher zu kommen. »Wir halten es für ein Unding, dass wir nicht in der Lage sind, unseren verdeckten Ermittlern im Darknet Material anzubieten«, sagte Egetemaier. »Es gibt dort diesen Satz: Wer dazugehören will, muss liefern.«

Während der Justizministerkonferenz im Juni hatten die Minister über eine Gesetzesinitiative diskutiert, die es den Ermittlern erlaubt, computergenerierte Missbrauchsbilder hochzuladen. Entscheiden muss darüber aber das Bundesjustizministerium. (dpa)