Der Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten hat nach Angaben des Innenministeriums am Dienstag das Kabinett passiert. Der Landtag soll darüber Anfang Mai beraten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Polizistinnen und Polizisten, die bei besonderen Einsatzlagen schwere Schutzausrüstung und Helme tragen, künftig eine persönliche Nummer tragen müssen. Nach Angaben des Innenministeriums sind von der Neuregelung rund 1640 Beamtinnen und Beamte betroffen. »Der Streifenpolizist ist – anders als etwa in Berlin und Rheinland-Pfalz – nicht davon betroffen«, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) einer Mitteilung zufolge. Der Gesetzentwurf sei ein guter Kompromiss zwischen dem Wunsch nach Transparenz und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Polizisten.
Polizeigewerkschaften hatten die Kennzeichnungspflicht wiederholt kritisiert und von einem Misstrauensvotum gegen die Beamten gesprochen. Ministerpräsident Kretschmann kann das nicht nachvollziehen. »Die Begründung würde mich mal wirklich interessieren. Es ist doch haargenau umgekehrt«, sagte er. Die Kennzeichnung unterbinde allgemeines Misstrauen, weil individuelles Fehlverhalten sich nicht pauschal auf die ganze Polizei übertrage.
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