Solange die geplante Bundesratsinitiative der Landesregierung zum Bleiberecht nicht auf den Weg gebracht ist, müssten die Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben so ausgeschöpft werden, dass prioritär etwa erst Straftäter und Identitätsverweigerer abgeschoben werden. »Da geht es um eine Priorisierung - das ist vernünftiges Verwaltungshandeln«, sagte Kretschmann. Eine solche Priorisierung sei rechtlich möglich und »findet natürlich schon statt«.
Grüne und CDU hatten sich Mitte Dezember darauf geeinigt, eine Bundesratsinitiative zur Ausweitung des Bleiberechts auf den Weg zu bringen. Nun streiten die Koalitionspartner aber darüber, wie man bis dahin mit gut integrierten und arbeitenden Asylbewerbern umgeht.
Die Grünen im Landtag wollen den mühsam ausgehandelten Kompromiss zum Polizeigesetz nicht mittragen, solange weiterhin Flüchtlinge mit Arbeit abgeschoben werden. Aus ihrer Sicht sind im Dezember Vereinbarungen zum Bleiberecht getroffen worden, die nun nicht eingehalten würden. Aus Sicht der CDU wurde eine entsprechende Absprache nicht vereinbart. Diese Woche noch soll es Gespräche geben, um den Konflikt zu lösen.
Vorhandene Spielräume würden bereits genutzt, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Dienstag. So würden etwa Straftäter und Gefährder prioritär abgeschoben durch den Sonderstab »Gefährliche Ausländer«. Aber nicht jeder, der arbeite, aber die Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung nicht erfülle, könne einfach eine Ermessensduldung bekommen.