Der am Dienstag vorgelegte Freiburger Bericht über sexuellen Missbrauch durch Geistliche hatte erhebliche Versäumnisse in Zollitsch' Amtszeit offengelegt, die bis 2013 gelaufen war. Der hohe Geistliche war von Februar 2008 bis März 2014 auch Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz gewesen. Diese äußerte sich zunächst nicht zu dem Fall, wie ein Sprecher auf Anfrage in Bonn berichtete.
Der amtierende Freiburger Erzbischof Stephan Burger hatte gesagt, über mögliche kirchenrechtliche Konsequenzen für Zollitsch müsse nun der Heilige Stuhl entscheiden. »Die notwendigen Maßnahmen dazu sind eingeleitet.« Es gehe um ein Verfahren, um Verdachtsfälle von Vertuschung zu melden. Über den Stand der Prozedur könne er nichts sagen, sagte Burger.
Verfahren vor dem Dikasterium (Behörde) für die Glaubenslehre können den Kreisen zufolge auch andere Folgen nach sich ziehen - wie beispielsweise das Verbot, Würdenzeichen des Bischofsamts zu tragen. Auch könne untersagt werden, »priesterliche Dienste in der Öffentlichkeit« zu leisten.
Als damaliger Erzbischof habe Zollitsch alles unterlassen, was kirchenrechtlich vorgeschrieben gewesen wäre, hatte ein Autor der Missbrauchsstudie gesagt. Auf eigentlich verpflichtende Meldungen von Missbrauchsfällen nach Rom habe Zollitsch komplett verzichtet. Der 84-Jährige hatte im Oktober in einem Video schwerwiegende Fehler und persönliche Schuld eingeräumt. Schon vor der Veröffentlichung hatte Zollitsch über einen Sprecher angekündigt, sich nicht zu dem Abschlussbericht äußern zu wollen.
Seite Aufklärungskommission mit Bericht
© dpa-infocom, dpa:230419-99-374091/2