»Es kann nicht sein, dass aufgrund der Einschränkung des Versorgungsauftrages durch die KVBW nun die Ärztinnen und Ärzte und das nicht-ärztliche Personal in den Krankenhäusern im Land die Zeche zahlen müssen«, sagte die Landesvorsitzende Sylvia Ottmüller einer Mitteilung zufolge.
Durch die Einschränkungen in den Notfallpraxen sei damit zu rechnen, dass deutlich mehr Patientinnen und Patienten in die Notaufnahmen kämen, obwohl sie dort nicht hingehörten. Die KVBW müsse die ambulante Notdienstversorgung sicherstellen, forderte der stellvertretende Vorsitzende des Marburger Bundes, Jörg Woll. »Es gibt kein Vertun. Die gesetzliche Regelung ist glasklar: Der Versorgungsauftrag liegt bei den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten«, sagte Woll. Die Kassenärztliche Vereinigung müsse die niedergelassenen Ärzte dafür in die Pflicht nehmen. »Schließlich erhalten sie hierfür auch Versichertengelder.«
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes hatte die KVBW den ärztlichen Bereitschaftsdienst in seiner jetzigen Form gestoppt und angekündigt, künftig auf den Dienst von 3000 sogenannten Poolärzten zu verzichten, die zuvor rund 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen und der medizinisch erforderlichen Hausbesuche übernommen hatten. Für den ärztlichen Notdienst im Südwesten gilt deswegen seit vergangener Woche ein Notfallplan. Dieser sieht die Schließung oder Teilschließung mehrerer Notfallpraxen vor. Darüber hinaus gelten in vielen der 115 Notfallpraxen im Land nun verkürzte Öffnungszeiten.
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